PSD2

Aufgrund der Neufassung der Zahlungsdienste-Richtlinie (EU-Richtlinie 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, kurz PSD2) und des Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) sind in Liechtenstein seit dem 1. Oktober 2019 neue gesetzliche Bestimmungen für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Kraft. Die neuen Regelungen verfolgen das Ziel, den Konsumentenschutz im Zahlungsverkehr sowie die Transparenz der im EWR erbrachten Zahlungsdienste zu erhöhen.

Die aktuellen Bestimmungen sind in unseren «Allgemeinen Bestimmungen für Zahlungsdienste (ABZ)» festgehalten.

PSD2 für TPP (third party provider) / Drittanbieter im Zahlungsverkehr

Die Neue Bank wendet für Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste im Sinne der Payment Services Directive (PSD2) den Berlin-Group Standard 1.3.6 an. Seit 01.10.2020 steht eine Testmöglichkeit – in Form einer Sandbox – zur Verfügung. Für die Verwendung der PSD2 API-Schnittstelle durch einen Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienstleister ist ein fix vorgegebenes Zertifikat, ausgestellt von unserem Bankapplikationsmanager Finnova, erforderlich. Damit Sie von extern Zugriff auf unsere Testumgebung haben, bitten wir Sie, uns Ihre IP-Range mitzuteilen. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.

Die API-Dokumentation liefert Ihnen eine technische Beschreibung der einzelnen API-Funktionen. Die Dokumentation ist ausschliesslich auf Englisch verfügbar

Disclaimer

Die  Neue Bank kann  einem  Kontoinformationsdienstleister  oder  einem  Zahlungsauslösedienstleister  den  Zugang  zu  einem Zahlungskonto  verweigern,  wenn  objektive  und  gebührend  nachgewiesene  Gründe  im  Zusammenhang  mit  einem  nicht autorisierten  oder  betrügerischen  Zugang  des  Kontoinformationsdienstleisters  oder  des  Zahlungsauslösedienstleisters  zum Zahlungskonto, einschliesslich der nicht autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen. In diesen Fällen wird der/die Kund:in in geeigneter Form (schriftlich, mündlich oder via elektronische Kommunikationswege) über die Verweigerung des Zugangs und die Gründe hierfür unterrichtet.  Diese Information wird der Kund:in möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Verweigerung des Zugangs zum  Zahlungskonto  gegeben,  es  sei  denn,  dass  diese objektiv gerechtfertigten Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder gegen sonstiges anwendbares Recht verstossen.

Die Neue Bank übernimmt keine Verantwortung für die von Dritten gehosteten Webseiten. Für das damit verbundene Risiko ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Sollten Sie Fragen zur Testumgebung/Sandbox etc. haben, die nicht durch die oben genannte Anleitung oder API Dokumentation beantwortet werden können, steht Ihnen unser technischer Support gerne zur Verfügung: admin@neuebankag.li.

Unser Support-Desk ist von Montag – Freitag von 08:00 –12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr besetzt.

Quartalstatistik

Die Statistik finden Sie unter PSD2 Statistik.

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