MiFID II / MiFIR


Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) regelt seit November 2007 das Wertpapiergeschäft in Europa. Mit dem Ziel, den Anlegerschutz und die Transparenz der Finanzmärkte zu erhöhen, wurde die Richtlinie überarbeitet. Sie trat unter der Kurzbezeichnung „MiFID II“ am 3. Januar 2018 in Kraft.

Neben MiFID II traten Anfang 2018 zusätzlich die folgenden EU-Regelungen in Kraft: Die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR, Markets in Financial Instruments Regulation) sowie die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs, Packaged Retail and Insurance-based Investment Products).

Kostentransparenz
Wir zeigen Ihnen ab 2018 die Kosten unserer Wertpapierdienstleistungen noch detaillierter auf. Diese Kostentransparenz umfasst die Dienstleistungs- und Produktkosten. Bei den Kosteninformationen, die wir Ihnen vor dem Bezug unserer Dienstleistungen und Produkte (ex ante) zur Verfügung stellen, handelt es sich um Schätzungen. Die tatsächlich anfallenden Kosten weisen wir Ihnen einmal jährlich im Nachhinein (ex post) aus, weshalb diese von der Ex-Ante-Schätzung abweichen können.

PRIIP
Nicht-professionelle Kunden erhalten vor dem Kauf bzw. Abschluss eines PRIIPs – das sind zum Beispiel Fonds, strukturierte Produkte oder Devisentermingeschäfte – ein Basisinformationsblatt des Produktherstellers. Dieses enthält insbesondere Informationen zu den Risiken und den Kosten des Finanzprodukts.

Die Neue Bank AG stellt keine eigenen Fonds oder strukturierten Produkte her.

Generische PRIIP-KID’s zu unseren OTC-Derivaten
PRIIPs sind verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte. Gemäss der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) ist die Neue Bank AG als Herstellerin derartiger Produkte verpflichtet, die den Produkten zu Grunde liegenden Basisinformationsblätter (KIDs = Key Information Documents) auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.

Die in den genannten Publikationen enthaltenen Informationen stellen weder eine Aufforderung oder ein Angebot noch eine Empfehlung zum Erwerb beziehungsweise Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen dar. Im Bereich von OTC-Derivaten finden Sie hier unsere allgemein gültigen (generischen) PRIIP-KIDs, welche unabhängig von Währungen, Anlagebeträgen, Fälligkeiten etc. aufgebaut sind.

MiFID II RTS 28 Reporting
Gemäss der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ist die Neue Bank AG dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Handelsplätze, welche ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und auf denen die NEUE BANK AG Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, zusammenzufassen und zu veröffentlichen. Das RTS 28 Reporting 2018 sowie das RTS 28 Reporting 2019 finden Sie unter Downloads.

Product Governance − Informationen für Produkthersteller
Auf Anfrage stellen wir Produktherstellern gerne Informationen zu den von uns vertriebenen Finanzinstrumenten zur Verfügung. Bitte verwenden Sie dafür unser Kontaktformular und geben als Stichwort „MiFID II Zielmarkt Produkthersteller“ an.

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