EAG

Mit dem „Informationsbogen für Einleger“ unterrichten wir Sie gemäss Art. 30 Abs. 3 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG) über die gesetzliche Einlagensicherung.

Die Broschüre „Einlagensicherung“ soll eine kurze Einführung in das Einlagensicherungssystem der EAS geben.

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