AIA

Neben zahlreichen anderen Ländern hat sich auch Liechtenstein zum gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard, CRS) für den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten verpflichtet. Dieser muss in nationales Recht umgesetzt werden. Per 1. Januar 2016 trat in Liechtenstein in diesem Zusammenhang das Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) in Kraft.

Factsheet AIA: https://www.bankenverband.li/themen/steuern

Der CRS sieht u.a. eine Selbstzertifizierung der einzelnen beherrschenden Personen von Rechtsträgern mittels folgenden Dokumenten vor:

bei Körperschaften
„Feststellung der letztlich wirtschaftlich berechtigten Person“ (Formular C)

bei Stiftungen, Trusts etc.
„Feststellung der letztlich wirtschaftlich berechtigten Person“ (Formular T)

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