Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG)

Am 1. April 2021 ist das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG) in Kraft getreten. Dieses regelt hypothekarisch besicherte Wohnimmobilienkreditverträge für Privatpersonen (Konsumenten)

  • die durch ein Grundpfandrecht oder eine vergleichbare Sicherheit gesichert sind; oder
  • dem Erwerb oder der Erhaltung von Eigentumsrechten an einem durch ein Grundpfandrecht gesichertes Grundstück dienen.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen unter anderem die vorvertraglichen Informationspflichten des Kreditgebers zu Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen.

Weitergehende Informationen finden Sie in unseren «Allgemeinen Informationen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge» sowie auf der Homepage des Liechtensteinischen Bankenverbandes.

Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

Informationen betreffend  Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auf der Homepage des Liechtensteinischen Bankenverbands.

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